Die neueste News       28.10.2007 - 21:23Die 5 Letzten News
Soft-Air-Pistolen sollen im Schrank bleiben
Der Handel von Gewehren, die wie Kriegswaffen aussehen, floriert. Eine Neuregelung des Waffengesetzes hält das Innenministerium nicht für notwendig. Das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit soll jedoch untersagt werden.

Sie sehen martialisch aus und sind doch legal. „Anscheinswaffen“ sind Gewehre, die aussehen wie vollautomatische Kriegswaffen, aber je nach Machart Spielzeuge, Dekorationswaffen oder voll funktionsfähige Sport- und Jagdgewehre sind. Obwohl sie im Waffenhandel legal verkauft werden können, sind sie heftig umstritten.

Möglich geworden ist der Verkauf dieser Gewehre erst nach der Einführung des neuen Waffengesetzes 2003, das nach dem Amoklauf von Erfurt ein Jahr zuvor die bestehenden Gesetze verschärfen sollte. Doch neben neuen Regelungen zum Verkauf und zur Aufbewahrung von Jagd- und Sportwaffen, wurde auch die sogenannte Anscheinsbestimmung aufgehoben.

Ministerium hält neuen Anscheinsparagrafen für unangemessen
„Es war ein Fehler, diese Bestimmung aufzugeben“, sagte Wolfgang Speck, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, WELT ONLINE. Er fordert ein Verbot der Waffen. Doch im Bundesinnenministerium sieht man die Lage anders.

Zwar bestätigt die stellvertretende Ministeriumssprecherin Gabriele Hermani, dass „nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1.4.2003 die Verbreitung von Anscheinswaffen zugenommen hat“. Ein erneutes, umfassendes Verbot der Waffen plant das Ministerium jedoch nicht. Allein durch ein "Draufpacken" bei den Vorschriften sei für die innere Sicherheit nichts gewonnen. Vielmehr
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